Allgemeiner Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Stand: 10.06.2018

Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde gilt:

Der Verein hat den Zweck, die Genealogie, die Heraldik und den Familiengedanken zu pflegen und dadurch wissenschaftliche und volksbildende Arbeit zu leisten.

Laut § 2 Abs. 3 der Satzung dienen dem Vereinszweck insbesondere die folgenden Aufgaben des Vereins:

  1. Die Veranstaltung von Vorträgen, Arbeitsabenden, Ausstellungen und Exkursionen,
  2. die Organisation von Besichtigungen und der Besuche von Archiven,
  3. die Herausgabe einer Zeitschrift und sonstiger Veröffentlichungen (...),
  4. die Erschließung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Quellen,
  5. die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder bei ihren familiengeschichtlichen Forschungen und deren Dokumentation,
  6. die Unterhaltung von Bibliotheken und Sammlungen genealogischen und heraldischen Materials (Karteien, Nachlässe und dgl.),
  7. die Zusammenarbeit mit Vereinigungen und Einrichtungen, die gleichen Zielen dienen,
  8. die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele der Familienforschung und des Vereins.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den BLF erfolgt zu diesen satzungsgemäßen Zwecken.

Für die einzelnen Verarbeitungen personenbezogener Daten (siehe die folgenden Seiten) gelten entsprechend konkretisierte, spezifische Zweckbestimmungen.