Angaben zur Gemeinnützigkeit; Steuerbescheinigung

Der Bayerische Landesverein für Familienkunde e.V. ist beim Registergericht des Amtsgerichtes München aktuell unter Geschäftsnummer VR 2184, laut dessen Schreiben vom 23.07.2012, als eingetragener Verein registriert.

Der Verein wurde wegen der Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften, St.Nr. 143/211/10550, vom 06.09.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 bis 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

BLF-Mitglieder haben daher die Möglichkeit, ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend zu machen. Dazu benötigen Sie die angefügte Zuwendungsbestätigung in Verbindung mit einem geeigneten Bankbeleg (z.B. Kopie des Kontoauszuges).

Weiterhin wird auch von der Erhebung der Umsatzsteuer abgesehen, da vom Verein die Kleinunternehmensgrenze des § 19 Umsatzsteuergesetz nicht überschritten wird.