Mitgliederverwaltung

Mitteilung durch Beilage im Infoblatt September 1989 mit der Bitte um Erteilung einer Einzugsermächtigung; dadurch war eine Satzungsänderung auf der LAS am 28.04.1990 nötig:

§ 4, Abs. 2: „Die Beiträge sind jedes Jahr spätestens bis zum 1. April zu entrichten und werden von den zuständigen Bezirksgruppen erhoben. Diese leiten den Beitrag an den Landesverein unverzüglich weiter.“ wird gestrichen und ersetzt durch: „Die Beiträge sind jedes Jahr bis zum 1. April zu entrichten.“

Heute: zentrale Mitgliederverwaltung, zunächst durch Andreas Weinzierl, später übergangsweise z.T. durch die Geschäftsstelle in München, dann durch Marie-Luise Missel.

Ab 01.01.1990: Vergabe einheitlicher durchlaufender Mitgliedsnummern, beginnend mit Nr. 5000.