Satzungen und Ordnungen

Satzungen und Satzungsänderungen

01.12.1922

erste Satzung, am 01.02.1923 im Vereinsregister eingetragen

04.03.1938

Satzung musste geändert werden

31.03.1951

ursprüngliche Satzung tritt wieder in Kraft

28.04.1956

Neufassung, Gliederung in Bezirksgruppen, die sich möglichst gebietsweise den Regierungsgebieten anlehnen

23.01.1960

Neuaufteilung: Durch die Gründung der Bezirksgruppe Neuburg (durch Gerhart Nebinger) wurde eine Neuordnung notwendig. Man benannte jetzt die Bezirke nach dem Wohnsitz des Vorsitzenden. Damit wurde eine beabsichtigte Gründung einer Bezirkgruppe Nordschwaben durch Gerhart Nebinger abgewendet.

08.07.1963

Änderungen:

  • § 8 "Die Wahl erfolgt auf unbestimmte Zeit, doch hat sich der Landesvorstand alle zwei Jahre der Vertrauensfrage zu unterziehen"
  • § 7 "Die Mitglieder des Landesvorstandes, mit Ausnahme der Beisitzer, haben kein Stimmrecht und können auch nicht Vertreter einer Bezirksgruppe sein."

06.02.1971

Abgedruckt im Mitgliederverzeichnis vom 01.10.1980. Gliederung nach Bezirksgruppen, diese entsenden in den Landesausschuß je 10 Mitglieder einen Vertreter (der Rest der durch 10 teilbaren Zahl bleibt unberücksichtigt), ersetzt die Satzung vom 28.04.1956. Einem Delegierten können bis zu 3 Stimmen übertragen werden.

13.11.1982

Delegiertenregelung wie gehabt je 10 Mitglieder, Stimmübertragung bleibt ebenso. Der Landesvorstand wird ermächtigt, korrespondierende Mitglieder zu ernennen, die weder Rechte noch Pflichten dem Landesverein gegenüber besitzen (Beschluss der Landesversammlung 1978)

28.04.1990

Neufassung

22.04.1995

Gliederung nach Bezirksgruppen; mit Bestätigung des Landesvorstandes und der betreffenden Bezirksgruppe können Ortsgruppen gebildet werden

25.04.1998

Nach Aufforderung durch das Finanzamt für Körperschaften müssen die §§ 2, 11 und 13 geändert werden bezüglich der Gemeinnützigkeit, Ausgaben und Zuwendungen und des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke.

23.11.2004

Sicherung einer bedingten Selbständigkeit der Bezirksgruppen durch Kontrolle der Kassenberichte und Haushaltspläne durch den Landesvorstand und die Landesdelegiertenversammlung, um den finanzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und damit den Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten. Einführung eines ordentlichen Wahlverfahrens, statt der bisherigen „Vertrauensfrage“.

12.05.2012

Abschaffung des 2. Schriftführers, Einführung neuer Begriffe: Landesvorsitzender nun Vorsitzender, Bezirksgruppenvorstand nun Bezirksgruppenleiter; eindeutigere Formulierungen bezüglich der finanziellen Unselbständigkeit der Bezirksgruppen

siehe auch: BLF-Satzung und Ordnungen (aktueller Stand)


Geschäftsordnung für die Bezirksgruppen

21.01.1961

Abgedruckt im Mitgliederverzeichnis vom 01.10.1980. Einzug des Mitgliedsbeitrags durch die Bezirksgruppen selbst

23.11.2004

Neufassung

08.05.2010

ersetzt die Geschäftsordnung von 2004
12.05.2012 ersetzt die Geschäftsordnung von 2012

siehe auch: BLF-Satzung und Ordnungen (aktueller Stand)


Ehrenordnung

08.05.2010

Neufassung (Zusammenfassung verschiedener Vorstandsbeschlüsse)

siehe auch: BLF-Satzung und Ordnungen (aktueller Stand)