Satzungen und Ordnungen
Satzungen und Satzungsänderungen
01.12.1922 |
erste Satzung, am 01.02.1923 im Vereinsregister eingetragen |
04.03.1938 |
Satzung musste geändert werden |
31.03.1951 |
ursprüngliche Satzung tritt wieder in Kraft |
28.04.1956 |
Neufassung, Gliederung in Bezirksgruppen, die sich möglichst gebietsweise den Regierungsgebieten anlehnen |
23.01.1960 |
Neuaufteilung: Durch die Gründung der Bezirksgruppe Neuburg (durch Gerhart Nebinger) wurde eine Neuordnung notwendig. Man benannte jetzt die Bezirke nach dem Wohnsitz des Vorsitzenden. Damit wurde eine beabsichtigte Gründung einer Bezirkgruppe Nordschwaben durch Gerhart Nebinger abgewendet. |
08.07.1963 |
Änderungen:
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06.02.1971 |
Abgedruckt im Mitgliederverzeichnis vom 01.10.1980. Gliederung nach Bezirksgruppen, diese entsenden in den Landesausschuß je 10 Mitglieder einen Vertreter (der Rest der durch 10 teilbaren Zahl bleibt unberücksichtigt), ersetzt die Satzung vom 28.04.1956. Einem Delegierten können bis zu 3 Stimmen übertragen werden. |
13.11.1982 |
Delegiertenregelung wie gehabt je 10 Mitglieder, Stimmübertragung bleibt ebenso. Der Landesvorstand wird ermächtigt, korrespondierende Mitglieder zu ernennen, die weder Rechte noch Pflichten dem Landesverein gegenüber besitzen (Beschluss der Landesversammlung 1978) |
28.04.1990 |
Neufassung |
22.04.1995 |
Gliederung nach Bezirksgruppen; mit Bestätigung des Landesvorstandes und der betreffenden Bezirksgruppe können Ortsgruppen gebildet werden |
25.04.1998 |
Nach Aufforderung durch das Finanzamt für Körperschaften müssen die §§ 2, 11 und 13 geändert werden bezüglich der Gemeinnützigkeit, Ausgaben und Zuwendungen und des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke. |
23.11.2004 |
Sicherung einer bedingten Selbständigkeit der Bezirksgruppen durch Kontrolle der Kassenberichte und Haushaltspläne durch den Landesvorstand und die Landesdelegiertenversammlung, um den finanzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und damit den Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten. Einführung eines ordentlichen Wahlverfahrens, statt der bisherigen „Vertrauensfrage“. |
12.05.2012 |
Abschaffung des 2. Schriftführers, Einführung neuer Begriffe: Landesvorsitzender nun Vorsitzender, Bezirksgruppenvorstand nun Bezirksgruppenleiter; eindeutigere Formulierungen bezüglich der finanziellen Unselbständigkeit der Bezirksgruppen |
siehe auch: BLF-Satzung und Ordnungen (aktueller Stand)
Geschäftsordnung für die Bezirksgruppen
21.01.1961 |
Abgedruckt im Mitgliederverzeichnis vom 01.10.1980. Einzug des Mitgliedsbeitrags durch die Bezirksgruppen selbst |
23.11.2004 |
Neufassung |
08.05.2010 |
ersetzt die Geschäftsordnung von 2004 |
12.05.2012 | ersetzt die Geschäftsordnung von 2012 |
siehe auch: BLF-Satzung und Ordnungen (aktueller Stand)
Ehrenordnung
08.05.2010 |
Neufassung (Zusammenfassung verschiedener Vorstandsbeschlüsse) |
siehe auch: BLF-Satzung und Ordnungen (aktueller Stand)
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