1) Bericht von der Delegiertenversammlung, 2) Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten
1) Bericht von der Delegiertenversammlung in Regen
2) Dr.-Ing. Albert Heinzlmeir: Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten
Dr.-Ing. Albert Heinzlmeir stellte die Quellengattung Akten über Ansässigmachung und Verehelichung als eine in (sieben) bayerischen Staatsarchiven überlieferte familienkundliche Quelle des 19. Jahrhunderts vor, die trotz ihres großen Umfanges mit Tausenden von Einzelakten offenbar nur geringen Stellenwert genießt; sie sind inhaltlich nicht zur Gänze homogen, da sie nicht selten nur „gerupft“ ins Archiv gelangten. Während die Kirchenbücher die Lebensdaten als unverzichtbares Gerüst liefern, die Grundsteuerkataster die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Familie mit Grundbesitz über deren Lebensspanne belegen und Nachlassakten das Vermögen eines Menschen an seinem Lebensende dokumentieren, lassen diese Akten das Leben von Menschen bei der Familiengründung sichtbar werden.
Ihre historische Wurzel haben sie im alttestamentlichen, dann christlichen Gebot des Almosengebens, aus dem im Verlauf von zwei Jahrtausenden die rechtliche Verpflichtung der Gemeinden zur Armenfürsorge erwuchs und heute das staatliche Etikett Hartz IV und Grundsicherung tragen. Das seit dem 18. Jh. erkennbare Bestreben (der Besitzenden), den damit einhergehenden Aufwand in der Weise zu begrenzen, dass besitzlosen Menschen die Heirat und damit die Geburt dann ebenfalls zu versorgender Kinder erschwert wird, erlangt im 19. Jh. in Bayern Gesetzeskraft. Das Gesetz über Ansässigmachung und Verehelichung vom 11.09.1825 brachte zwar nur geringe staatliche Eingriffe, das korrigierenden Gesetz vom 1.07.1834 bewirkte jedoch durch ein faktisches Vetorecht der Gemeinden Eheverbote in erheblichem Maße und eine starke Zunahme von unehelichen Geburten, aber auch das Entstehen eben dieser Quellegattung, das Gesetz vom 16.04.1868 eine Generation später sehr spürbare rechtliche Erleichterungen jedoch bei unverändert ausgeprägtem verwaltungsmäßigen Vollzug, bis endlich die Gesetzesnovelle vom 17.03.1892 „den Dampf aus dem Kessel ließ“.
Am Beispiel von drei Akten zu Namensträgern Heinzlmeier und eingebunden in eine kleine Leseübung wurden das Verwaltungshandeln der Landgerichte bzw. dann Bezirksamt und die Entscheidungen der dabei beteiligten Gemeinden wie auch die mögliche Vielfalt der Akteninhalte sichtbar: Nachweise über Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten, Heiratsgut und Ansprüche weichender Erben, über Lebensführung („Leumund“), Erfüllung der Schulpflicht und/oder Entlaßzeugnis, Entlassung aus dem Militärdienst mit Personenbeschreibung, Taufzeugnisse, Impfschein u. a. mehr. Diese Vielfalt ist - wie sich dabei zeigte - nicht selten unerwartete Fundstelle von anderweitig längst vernichteten Unterlagen und sie kann dadurch sogar Quelle zum Überwinden toter Punkte oder für unbekannte Lebensumstände von Personen mit wechselndem Wohnort sein.
Ein bedrückender Exkurs zum Thema war die Zulässigkeit der Eheschließung in dem Zeitraum 1933 – 1945. Die Präsentation eines Untersuchungsbogens aus einem Bestand Gesundheitsamt zeigte die geltende Rechtslage auf - schon der Begriff ein Euphemismus – in der ein Mensch, das Individuum, wirklich nur wenig galt; in dem Beispiel erleichternd war das damals nur wenige Tage mögliche und erfolgreiche Unterlaufen des Systems!
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