Bayerns Weg in die Unselbständigkeit
Von 1180 an war Bayern von der Dynastie der Wittelsbacher beherrscht. Mehrmals im Laufe der Geschichte drohte die Auflösung der Selbständigkeit Bayerns, im Besonderen durch die Expansionsgelüste der Habsburger in Österreich. Mit Kurfürst Max III. starb die bayerische Linie der Wittelsbacher zum ersten Mal 1777 aus. Auf Grund des Erbfolgevertrags von 1329 mit der Wittelsbacher/Pfälzer Linie wurde der Pfälzer Karl Theodor Kurfürst von Bayern-Pfalz. Dies wiederholte sich bereits 1799, als Karl Theodor erbenlos starb. Wieder musste die Pfälzer Linie aushelfen. Kurfürst Max IV., später von Napoleon zum König Max I. erhoben, trat die Nachfolge an. Napoleon war es auch, der Bayern um die fränkischen Territorien vergrößerte und Bayern zum Königtum erhob. Dadurch aber geriet Bayern in den Einflussbereich Napoleons und wurde gezwungen, dem Rheinbund beizutreten. Die erzwungene verlustreiche Beteiligung am Feldzug gegen Russland war die Folge.
Zwar ging Bayern aus dem Wiener Kongress 1815 gestärkt hervor, aber mehr und mehr wurde auch in Bayern der Ruf nach einem "einigen Deutschland" laut (Hambacher Fest 1832). Nach dem fehlgeschlagenen Versuch zur Errichtung einer deutschen Nationalversammlung 1848 (Paulskirche) betrieb der preußische Kanzler Bismarck die Schaffung eines einheitlichen Deutschland unter der Führung Preußens. Davor musste jedoch erst Österreich ausgeschaltet werden (1866 Königgrätz - Bayern auf Seite Österreichs).
Die Gründung eines Norddeutschen Bundes und ein "Schutz- und Trutzbündnis" mit den süddeutschen Staaten waren die Vorstufen zum einheitlichen Reich und dem Verfall bayerischer Souveränität. Der erfolgreiche Feldzug gegen Frankreich 1870/71 schuf quer durch die Fürstentümer starkes nationales Begehren. Schließlich stimmten alle deutschen Fürsten der Errichtung eines deutschen Reiches unter der Führung des preußischen Königs als deutschem Kaiser zu (Spiegelsaal in Versailles). Auch der bayerische König Ludwig II. stimmte dem (Kaiserbrief) halb gezwungen, halb geködert zu, wohl wissend, dass damit Bayern seine Selbständigkeit weitgehend zugunsten eines deutschen Zentralstaates aufgab. Der Weg in die Unselbständigkeit war damit nach fast 700 Jahren politischer Selbständigkeit beschritten.
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