Zwar gab es bereits etwa ab Mitte des 17. Jahrhunderts Dorfschulen, in denen Kinder lesen und schreiben lernen konnten. Doch erst ab dem Jahr 1802 wurde in Bayern die Schulpflicht eingeführt. Etwa ab dieser Zeit gab es auch eine geordnete Lehrerausbildung, sodass aus dem „Schulmeister“ der „Volksschullehrer“ wurde. Dass nun alle Kinder in die Schule gehen mussten, führte insbesondere auf dem Land des Öfteren zu Unstimmigkeiten zwischen dem „Herrn Lehrer“ und den Bauersfamilien, da die Kinder auf dem Hof als Arbeitskräfte dringend benötigt wurden.