Wie regle ich meinen genealogischen Nachlass?
Herr Manfred Wegele stellte zunächst die, auf den Internetseiten der DAGV, veröffentlichten Richtlinien über den Umgang mit Nachlässen der genealogischen Forschung vor.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurden diese Richtlinien erarbeitet. Von einem Schweizer Verein gibt es ebenfalls auf der Seite Richtlinien. Diese Informationen sind theoretisch, er spricht heute aus der Praxis heraus. Ein klassisches Beispiel für „so sollte man es nicht machen“ war: Dr. Nebinger, Archivleiter, Vorsitzender BLF u.a., er rief zwar immer auf, dass man seinen Nachlass rechtzeitig regeln sollte, leider hat er selbst nichts geregelt. Es gibt verschiedene Ausgangssituationen:
- Der Forscher möchte nichts hinterlassen (forscherischer „Autist“, hält sein Werk für unwürdig, hat schlechte Erfahrungen gemacht…)
- Der Forscher hat einen Nachfolger in der Familie, im Freundeskreis, im Verein gefunden (auch hier müssen Regelungen getroffen werden und der Nachlass muss aufbereitet werden)
- Der Forscher hat keinen Nachfolger gefunden, möchte aber sein Werk der Nachwelt hinterlassen (Verein, Archiv)
Das A und O ist allerdings die Vorbereitung:
- Mündliche und schriftliche Bekundung (Verfügung), was mit dem Nachlass geschehen soll
- Trennung der Unterlagen (wer bekommt was? Familie, Forscherkollegen, Verein, Archiv)
- Schaffung einer nachvollziehbaren Ordnung (Beschriftung)
- Ordnung auch des digitalen Nachlasses
- Vernichtung (Löschung) von unwichtigen oder überholten Unterlagen und Dateien (alte Sicherungen)
- Übertragung von Dateien auf Disketten auf Festplatten
- Beschriftung von Dias und Negativstreifen (Scannen)
Danach stellte er mehrere Nachlässe vor. Herr Glaswinkler hatte seinen Nachlass vorbildlich geordnet übergeben. Gigantisch war der Nachlass Dorfmüller, der inzwischen fast eine ganze Wand in der Bibliothek füllt. Familienforschung vom Feinsten, der Bestand wird von ihm bearbeitet, damit er besser nutzbar ist. Dr. Seiler hinterließ einen unsortierten Nachlass, der in 8 Umzugskartons angeliefert wurde. Inzwischen reduzierte sich der Bestand auf 3 Kartons. Danach ging er auf Problemfälle ein:
- Korrespondenzen mit anderen Forschern
- Ahnentafeln, Stammtafeln, Ahnenlisten, Stammbäume anderer Forscher
- Bücher, Zeitschriften
- Fotoalben (beschriftet, unklar beschriftet, unbeschriftet)
- Kopien von Originalquellen
- Urkunden zur eigenen Familiengeschichte
- Ummeldung der Webseite, Facebook-Account etc. (Recht auf Vergessenwerden)
- Gemeinsame Forschungen – Urheberrecht?
- Vermischung von familiären, beruflichen und forscherischen Unterlagen (z.B. Fotos auf gleichen Datenträgern)
- Handschriftliche Notizen (bereits ausgewertet oder nicht)
- Kein Querverweis schriftlich - digital
Bei allen diesen Punkten muss entschieden werden, was muss archiviert werden? Was kann weg? Dafür gibt es keine festen Regeln. Der „Vorlass“ ist eine gute Möglichkeit. Dazu zählen Publikationen ebenso wie die Abgabe der Gedcom-Datei für die BLF-DVD – nach dem Motto: Wer schreibt der bleibt! Weitere Möglichkeiten für den Vorlass: Gezielte Weitergabe von Unterlagen zu Lebzeiten, Teilfertige Projekte an Nachfolger, Kooperation mit anderen Forschern, Datenaustausch mit Forschern „des Vertrauens“, fertige Projekte zur Datenpflege, digitaler Vorlass (ordentliche Beschriftung aller Dateien – für andere nachvollziehbar), Übertragung der Nutzungsrechte. Ein Überlassungsvertrag wurde erarbeitet und die vertragliche Regelung der Nutzung ist wichtig. Zuletzt ging er auf wichtige Punkte des Nachlassgebers ein. Der erste Schritt ist die Schaffung einer nachvollziehbaren Ordnung. Auch die Quellenbenennung und das Urheberrecht darf nicht übersehen werden.
Es gab nach dem Vortrag viele Fragen und eine rege Diskussion, u.a. über die Onlinestellung von alten Bildern, Unterlagen oder Gedcom-Dateien z.B. bei FamilySearch. Herr Dr. Watson bot einen Vortrag über das kostenlose Internetangebot von FamilySearch und die Recherche-Möglichkeiten.
- 2223 Aufrufe