Workshop Staatsarchiv München mit Magazinführung
Das Staatsarchiv ist die erste Anlaufstelle für die Haus- und Hofforschung, da bei Kenntnis der Flurnummer (= Plannummer) und der Gemarkung (Steuergemeinde) eines Anwesens zuerst mit der Durchsicht der Kataster begonnen werden sollte. Ein Kataster, die ersten wurden 1808 eingeführt, ist eine Aufstellung der steuerpflichtigen Flächen (bebaut oder unbebaut).
Eine Katasterserie besteht aus drei Teilen:
- Das Flächenrepertorium ist der Zugang zum eigentlichen Kataster, weil es die Plannummer (in aufsteigender Reihe in der zweiten Spalte von links) mit der alten Hausnummer in Verbindung setzt.
- Der gebundene Grundsteuerkataster gibt nur den Stand der steuerpflichtigen Flächen eines einzigen Jahres wieder. Er enthält neben der Plannummer den Hausnamen, eine Beschreibung des Anwesens und den Hinweis, mit welchem Vertrag der gegenwärtige Besitzer es erworben hat.
- Die Umschreibhefte, die wie der Grundsteuerkataster nach den alten Hausnummern geordnet sind, erfassen bis zur nächsten Katasterserie alle Besitzveränderungen und die entsprechenden Verträge.
Diese (Kauf- und Heiratsbriefe, Hofübergaben) können in den Briefprotokollen eingesehen werden. Das im Kataster angegebene Datum muss dabei nicht genau mit dem des Briefprotokolls übereinstimmen. Es sollte deshalb zur Sicherheit immer ein kompletter Jahrgang durchgesehen werden, wobei das Geschäftsjahr stets am 1. Oktober beginnt. Die Verbriefung vor dem zuständigen Gericht wurde ab 1.7.1862 auf die neu eingeführten Notariate übertragen.
Die Notariatsurkunden werden auf der Willibaldsburg in Eichstätt, einer Außenstelle des Archivs, aufbewahrt und können bestellt werden. Für die Geschichte eines Anwesens vor der Katastereinführung können die ebenfalls im Staatsarchiv vorliegenden und nach Landgerichten geordneten Steuerbücher von 1608/09, 1672 und 1721 herangezogen werden.
Nach dem Workshop fand noch eine Führung durch das Magazin mit seinen Schätzen statt.
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