Realteilung oder Anerbenrecht? – Ein Erklärungsversuch für das Nördlinger Ries
Frau Mayer und Herr Schmidt hatten vor kurzem ihren 85. Geburtstag. Die Jubilare spendeten eine Brotzeit und Sekt.
Unser Mitglied Herr Gerhard Beck, ehrenamtlicher Gemeindearchivbetreuer im Altlandkreis Nördlingen und sehr erfolgreicher Familienforscher, stellte sich kurz vor.
In Form einer Powerpoint-Präsentation erläuterte er die Unterschiede zwischen Realteilung und Anerbenrecht. Bei der Realteilung wird der Nachlass auf alle Erben verteilt, dadurch werden die Grundstücke der Höfe natürlich immer kleiner. Das Anerbenrecht verhindert diese Aufteilung, dabei wird der gesamte Besitz an einen Erben übergeben. Im Ries war die Realteilung vorherrschend. Unterschiede bestanden zwischen den gräflichen/fürstlichen Gebieten und z.B. der Deutschordensgebiete, in denen es deutlich weniger Hofteilungen gab. Herr Beck erklärte den Unterschied zwischen einem Hofgut (Hof, fester Feldbesitz zu ca. ¾ bestehend aus Ackerland, ¼ Wiese und häufig noch Waldungen) und Sölden (Anwesen ohne festen Besitz).
Anhand mehrerer Orte erläuterte er die Dorfentwicklung bei der Realteilung, z.B. Heuberg: 10 Urhöfe (Urhöfe stammen vermutlich aus dem Frühmittelalter, Hinweise darauf durch Grabungsfunde von "Mittelhofen" bei Lauchheim), danach im 13.-15. Jahrhundert Entstehung von Sölden. An der Flurkarte der Ortschaft Amerbachkreut erkannte man sehr schön die Dreifelderwirtschaft. Der Referent ging auf die damalige Wirtschaftsform ein, die um 800 entstanden ist und stellte einige weitere Beispiele vor. In einer Gegenüberstellung erläuterte er die Entwicklung der Gemeinde Schwörsheim. Im Jahre 900 bestand sie aus zwei Urhöfen (ca. 40 Personen, 40 Stück Vieh und einem Steuerwert von 2100 fl) dagegen waren es im Jahre 1300 auf gleicher Fläche acht Höfe (97 Personen 86 Stück Vieh und einem Steuerwert von 2900 fl). Damit wurde deutlich, auf gleichem Raum lebten mehr Menschen, mehr Vieh und der Grundherr erhielt mehr Steuern! Bei den Hofteilungen gibt es zwei Schwerpunkte. Die ersten Teilungen waren 1400/1500, zahlreiche weitere findet am von 1650-1800, im Jahre 1848 wurden die Hofverbände aufgelöst.
Im Gegensatz zum Ries, findet man in Altbayern überwiegend das Anerbenrecht. Auch dieses erläuterte Herr Beck an einigen Beispielen. Nach dem Vortrag beantwortete er noch zahlreiche Fragen. Zu dem Thema hat Herr Beck einen Aufsatz geschrieben, der in der Familienzeitschrift von Herrn Wegele "Der Baumgärtnerstamm zu Unterringingen und seine Vorfahren im Ries" veröffentlicht ist.
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