Brandstiftung, Sodomie und Kindsmord – Kriminalfälle aus der Grafschaft Oettingen im 17. und 18. Jahrhundert
Gerhard Beck, Archivar der Fürstlichen Archive Harburg (Spielberger und Wallersteiner Archiv) stellte zuerst die unterschiedlichen Strafen (in Wort und Bild) in der Abstufung Ehrenstrafen (Halsgeige, Pranger usw.), Leibesstrafen (Brandmarkung, Auspeitschen, Abtrennen von Körperteilen wie Ohren, Hand, Zunge) bis zu den Todesstrafen (Schwert, Rädern, Vierteilen, Hängen, Ertränken) vor.
Auf einer Karte der Grafschaft Oettingen zeigte er die Hochgerichtsorte: Oettingen, Nördlingen, Wallerstein, Bopfingen, Marktoffingen, Unterschneidheim, Zöbingen, Aufkirchen, Wassertrüdingen, Gnotzheim, Heidenheim am Hesselberg, Bissingen, Harburg, Polsingen, Holzkirchen und Wemding (bayrisch). Als nächstes zeigte er ein Bild des Hexenfelsens, der Galgenberg von Nördlingen, Schloss Wallerstein (Fronfeste, Hinrichtungsfelsen), Schloss Spielberg war das Gefängnis und in Gnotzheim die Richtstätte. In Holzkirchen fanden zwischen 1544 und 1761 25 Hinrichtungen statt, die einzelnen Fälle wurden kurz vorgestellt.
Beispielsweise 1613 wurde Elias Pauer wegen Sodomie (Unzucht mit Tieren oder Homosexualität) hingerichtet, im Akt findet man alle Kosten, von den Verpflegungskosten wie Bäckerrechnung bis zu den Kosten für die Beseitigung des Leichnams (Gesamtkosten 40 fl). Es folgten einige Beispiele für Malefizstrafen. Die besondere Vorgehensweise bei Selbstmördern überrascht. Sie wurden entweder in ein Fass geschlagen und über die Donau Richtung Meer geschickt oder er wurde verbrannt. Auch in den Leibeigenschaftsbüchern wird man fündig, beispielsweise wurde Barbara Hertle ermordet, der Täter wurde mit Rad und Feuer gerichtet. Martin Fink wurde in Harburg verbrannt, es findet sich aber kein Eintrag in Kirchenbuch. Weitere Fälle wurde vorgestellt.
Eine Besonderheit ist das Tagebuch eines Oettinger Beamten, in dem sich auch ein Bericht über eine Hinrichtung findet. Zuletzt ging er auf den Fall Wolf Koffler (Ehebruch mit einer verheirateten Frau und versuchte Unzucht mit einem 4-jährigem Kind) und auf einen 98-jährigen Mann, der wegen Sodomie mit einem Pferd verurteilt wurde. Es folgte eine Diskussion, ob solche Fälle in Veröffentlichungen genannt werden dürfen. Nachdem die Fälle Jahrhunderte zurück liegen und es auch eine andere Zeit war (das damalige Leben ist nicht mit unserem heutigen vergleichbar), kann man es durchaus veröffentlichen.
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