Unter diesem Titel veranstaltete der BLF in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Stadtarchiv München und dem Institut für Personengeschichte in Bensheim am 18. Juni 2016 ein zweites ganztägiges Seminar. Initiiert, organisiert und moderiert wurde die Veranstaltung wie auch bereits im letzten Jahr durch Prof. Dr. Wulf von Restorff. Die Begrüßung der Teilnehmer erfolgte durch Winfried Müller als Vertreter des BLF.
Herr Dr. Heinzlmeir gibt in seinem Vortrag Aufschluss über die verschiedenen Akten und Urkunden, die bei gerichtlichen Stellen angefallen sein können. Nach einem kurzen Überblick zum jeweiligen Urkundentyp, zeigt er auf, welchen historischen Quellenwert die Unterlagen bieten und welche Informationen sich daraus für Familien- und Heimatforscher gewinnen lassen. Gemeinsam mit den Anwesenden werden sodann ausgewählte Passagen Schritt für Schritt gelesen und interpretiert.
In seinem Vortrag gibt Herr Binder zunächst einen Kurzüberblick über die Geschichte der Sterbebilder. Im Anschluss stellt er verschiedene Beispiel-Sterbebilder (v.a. aus Niederbayern und der Oberpfalz) vor und versucht sie gemeinsam mit den Teilnehmer auf ihren Informationsgehalt hin auszuwerten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das genaue „zwischen den Zeilen lesen“ gelegt. Im nächsten Teil des Vortrages stellt Herr Binder Problemfälle vor, wie etwa die Diskrepanz zwischen Sterbebild und Grabsteinaufschrift oder einem Kirchenbucheintrag.
In seinem Vortrag geht Herr Binder zunächst auf lateinische (Standard-)Formulierungen ein, die in Matrikelbüchern gehäuft vorkommen. Daran anschließend werden je vier ausgewählte lateinische Tauf-, Trauungs- und Sterbeeinträge vorgestellt, die gemeinsam mit den Anwesenden gelesen, übersetzt und auf ihren Informationsgehalt hin ausgewertet werden. Hierbei wird immer auch auf regionale Gegebenheiten, lateinische Datumsangaben und Berufsbezeichnungen, sowie auf die Unterschiede zwischen klassischem und mittelalterlichem Latein eingegangen.
Unter diesem Titel führten der BLF und der DAGV ein ganztägiges Seminar für Genealogen durch, die ihre Familiengeschichte auf eine breitere Basis stellen und sich neue Quellen erschließen wollen. Ermöglicht wurde dies durch die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Stadtarchiv München und dem Institut für Personengeschichte in Bensheim.
Wahrscheinlich hat sich der Brauch der Sterbebilder aus den sog. "Totenroteln" entwickelt (im frühen Mittelalter Pergamentrollen zur schriftlichen Weiterleitung der Todesnachricht eines Klosterangehörigen). Die ältesten handgeschriebenen Sterbebilder kommen im 16., die ersten gedruckten Sterbebilder im 17. Jahrhundert jeweils aus den Niederlanden. Sie waren dem Adel und dem Klerus vorbehalten.
Dr. Monika von Walter, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung I - Ältere Bestände
Die Gruppe konnte sich beim Besuch im Bayerischen Hauptstaatsarchiv einen Einblick in Aufgaben und Tätigkeit der staatlichen Archive verschaffen. Zu Beginn wurden die Organisation des staatlichen Archivwesens sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Hauptstaatsarchiv und den einzelnen Regionalarchiven vorgestellt. Anschließend wurden Organisationsstruktur, Aufgaben und Arbeitsweise sowie Nutzungsmöglichkeiten des Bayerischen Hauptstaatsarchivs dargestellt.
Dr. Monika von Walter, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung I - Ältere Bestände
Jeder Familienforscher, der bereits anhand von Standesamtsunterlagen und Pfarrmatrikeln einen Stammbaum erstellt hat und mehr über das Leben seiner Vorfahren erfahren möchte, sollte dazu die in den staatlichen Archiven verwahrten Quellen heranziehen. Staatliche Archive verwahren Verwaltungsschriftgut, dessen Aufbewahrung im Archiv heute nach der Verwaltungsstruktur und nach dem Herkunftsprinzip, dem sog. Provenienzprinzip, erfolgt.
Diese Veranstaltung ist der vierte Teil einer Vortragsreihe zu Leseübungen, die Wolfgang Mages anhand ausgewählter Beispieltexte aus Kirchenbüchern in diesem Jahr bereits präsentierte. Bei dieser Veranstaltung steht v.a. die Mitarbeit der Teilnehmer im Vordergrund. Gemeinsam mit den Anwesenden werden ein Kaufvertrag, ein Fristenbrief und ein „Heurats Contract“ von 1794 Schritt für Schritt gelesen, ggf. übersetzt und interpretiert.