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Einführung in die Familiennamen-Forschung

Veranstaltungstermin: 
Dienstag, 12. Mai 2009 - 0:00
Referent: 
Stefan Hackl, B. A., M. A.
Veranstalter: 
BLF-Bezirksgruppe Oberpfalz

Zur Familiengeschichtsforschung gehören neben der Ahnenforschung auch die Erforschung der Herkunft und die Bedeutung unserer Familiennamen. Stefan Hackl ist Mitglied der "Forschergruppe Namen" an der Universität Regensburg.

In seinem Vortrag erklärte er die zeitliche Entstehung der Beinamen zu den Rufnamen. Auch geografisch lassen sich Unterschiede in der Entwicklung erkennen. Hinzu kommen die unterschiedlichen Motivationen für die Namenvergabe, die Gründe für ihren Wechsel und der Zeitpunkt für die Verfestigung. Am Beispiel "Mages" erklärte Hackl die mögliche sprachliche Herkunft und Bedeutung. Dazu zeigte er die Schreibweise in historischen Quellen, die Mundartformen im Baierischen, die Änderung von Sekundärelementen in der baierischen Mundart und die Rückführung in mittelhochdeutsche Namensformen bzw. althochdeutsche Personennamen auf. Nach einer relativen Festigkeit erfolgten im 17. Jahrhundert die behördlichen Verordnungen den Wechsel des Familiennamens zu unterbinden, die Zweinamigkeit durchzusetzen und die Schreibweise des Familiennamens zu sichern. Mit der Einführung des Standesamtes 1876 kam der jahrhundertlange Prozess der Ausbildung erblicher, fester Familiennamen zu seinem Abschluss.

Art der Veranstaltung: 
Vortrag, Referat
Region/zuständiger BLF-Bereich: 
BLF-Bezirksgruppe Oberpfalz
Teilnehmerzahl gesamt: 
21 Teilnehmende

Leseübungen an älteren Texten

Veranstaltungstermin: 
Donnerstag, 28. Mai 2009 - 0:00
Referent: 
Dr. Kurt Schöndorf
Veranstalter: 
BLF-Bezirksgruppe Oberbayern

In bewährter Weise führte unser langjähriges Mitglied Studiendirektor i.R. Dr. Schöndorf die Teilnehmer an der Leseübung in die Zeit ein, in der die zwei ausgewählten Briefe geschrieben wurden.

Der Erbprinz Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg war im Oktober 1613 heimlich zum katholischen Glauben konvertiert und hatte kurz darauf die katholische Magdalena, Schwester des Herzogs Maximilian von Bayern, geheiratet. Als er sich 1614 in seiner Residenz in Düsseldorf öffentlich zum Katholizismus bekannte, gerieten seine ihm nach Düsseldorf mitgegebenen evangelischen Sekretäre in Schwierigkeiten. In einem Brief wandte sich der Hofsekretär Öfelin an seinen Landesherren in Neuburg, den Erzlutheraner Pfalzgraf Philipp Ludwig, mit der Bitte um Weisung, wie er sich verhalten solle.

In dem zweiten Brief, den der Erbprinz Wolfgang Wilhelm an seinen Vater Philipp Ludwig schrieb, wehrte er sich gegen dessen Vorhaltungen.

Während sich die einen im Lesen der Texte übten, erläuterte Dr. Schöndorf die Texte und gab die nötigen Hinweise zum Verständnis der damaligen Kanzleisprache.

Art der Veranstaltung: 
Seminar, Workshop
Vortrag, Referat
Region/zuständiger BLF-Bereich: 
BLF-Bezirksgruppe Oberbayern
Teilnehmerzahl gesamt: 
23 Teilnehmende

Das neue Personenstandsgesetz und seine Auswirkungen auf die Familienforscher

Veranstaltungstermin: 
Donnerstag, 4. Juni 2009 - 19:00
Referent: 
Karl Krömer, Kerstin Lengger
Veranstalter: 
BLF-Bezirksgruppe Schwaben

Herr Karl Krömer, Amtsleiter des Augsburger Standesamtes, sprach über die Hauptziele bei der Neufassung des Personenstandsgesetzes.

  • Erstens ging es um eine "Verarmung" der Einträge. Das bedeutet, es werden keine akad. Titel, keine Berufe und bis auf wenige Ausnahmen auch kein Wohnort mehr dokumentiert. Die Einträge werden einzig und allein auf die, für den Personenstand, wichtigen Daten reduziert.
  • Zum Zweiten wurden die Familienbücher abgeschafft. Bisher wurde bei jeder Hochzeit ein Familienbuch angelegt und darin alle Geburten und Sterbefälle dokumentiert. Das Familienbuch lagerte jeweils am Wohnort der Familie.
  • Das dritte Hauptziel war der Medienwechsel - von Papier zum elektronischen Dokument. Diese Umsetzung muss bis zum 31.12.2013 erfolgt sein.
  • Des Weiteren wurden Fortführungsfristen eingeführt, Geburten 110 Jahre, Heiraten 80 Jahre, Sterbedaten 30 Jahre. Nach diesen Fristen werden die Unterlagen archiviert (Kommunalarchive in Bayern).

Anschließend ging er auf die wichtigsten Gesetze ein, las sie vor und erläuterte die Auswirkungen für Familienforscher. Die Benutzer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, ein rechtliches Interesse (Familienforschung ist kein rechtliches Interesse, Ausnahme Erbschaftsklärungen) haben, ein originäres (durch betroffene Person selbst) oder ein abgeleitetes Benutzungsrecht (Ehepartner, Vorfahre oder Nachfahre der Person) nachweisen. Bei Geburts- und Sterbedaten reicht ein berechtigtes Interesse, wenn 30 Jahre seit dem Tod der zuletzt beteiligten Person vergangen sind! Auch Geschwister können einen Antrag (berechtigtes Interesse bei Geburts- und Sterbedaten) stellen. Für einige Einträge gibt es einen stark eingeschränkten Benutzerkreis: Adoptionen, Transsexuelle und Sperrvermerke (vom Betroffenen beantragt, möglich bei "Gefährdung der Person").
Ferner ging er auf die Benutzungsmöglichkeiten für wissenschaftlichen Arbeiten ein. Bisher gilt Familienforschung, z.B. Erstellung eines OFB's, anders als in Bistumsarchiven, nicht als wissenschaftliche Arbeit. Dies zu ändern ist Aufgabe des genealogischen Verbandes.

Frau Kerstin Lengger, stellvertretende Leiterin des Augsburger Stadtarchivs, zeigte in einer Powerpoint-Präsentation "die Archivseite" auf. Die Übernahme der Standesamtsunterlagen (1672 Bände, 80 Regalmeter) in Augsburg ist bereits erfolgt. Die Personenstandsunterlagen sind für das Archivpersonal neu, man muss sich noch einarbeiten. Aus Platzgründen sind die Unterlagen in einer Außenstelle des Archivs und können damit nicht selbst eingesehen werden, es besteht aber die Möglichkeit Kopien der Einträge zu bestellen (Mindestkosten 25 Euro, nach oben offen, je nachdem wie viele Einträge und Kopien!).

Zuerst ging Frau Lengger auf die Entwicklung des Personenstandsrechtes ein. Sie erläuterte die wichtigsten Änderung (u.a. Umbenennung der Unterlagen, zuerst Geburtsregister, dann -buch, jetzt wieder -register) bei den jeweiligen Neufassungen. Zweitschriften werden im Staatsarchiv gelagert (Tipp, da sind die Einsichten kostenlos). Die Schutzfristen (10 Jahre nach dem Tod, 80 Jahre nach der Geburt) unterscheiden sich von denen der Standesämter. Schwierigkeiten bereiten bei den Schutzfristen die Nachträge. Dafür gibt es ebenso wenig eine gesetzliche Regelung, wie für die Aufbewahrung, Gebührenordnung usw. Sie stellte die verschiedenen Standesamtsunterlagen, vom Geburteneintrag bis zum Familienbuch, vor, erklärte die Anmerkungen und die Unterschiede früher und heute. Zuletzt erläuterte sie die Gebührenordnung, die überarbeitet werden sollte.

Art der Veranstaltung: 
Vortrag, Referat
Region/zuständiger BLF-Bereich: 
BLF-Bezirksgruppe Schwaben
Schlagwort Thema: 
Teilnehmerzahl BLF-Mitglieder: 
42 Mitglieder
Teilnehmerzahl Gäste (Nichtmitglieder): 
9 Gäste
Teilnehmerzahl gesamt: 
51 Teilnehmende

Ein sehr ungewöhnlicher Taufeintrag

Veranstaltungstermin: 
Dienstag, 16. Juni 2009 - 0:00
Referent: 
Dr.-Ing. Albert Heinzlmeir
Veranstalter: 
BLF-Bezirksgruppe Oberpfalz

"Es gibt Nichts, was es nicht gibt." Wenn der Taufeintrag eines bürgerlichen Kindes etwa zwei Seiten im Matrikel einnimmt, dann ist das sehr ungewöhnlich. Dieses Glück erfährt der Familienforscher meist auch nur einmal in seinem Leben.

Dr.-Ing. Albert Heinzlmeir berichtete in seinem Vortrag, wie er von einer Trauung zu dem unerwarteten Taufeintrag gelangte, der einen Schatz an Familiengeschichte enthält. Er zeigte am Text, wie die Familie über Nordafrika durch halb Europa wanderte, bis sie sich in Franken niederließ. Dort absolvierten die Nachkommen einen christlichen Religionsunterricht und ließen sich taufen. Noch heute sind dort Namensträger zu finden.

Art der Veranstaltung: 
Vortrag, Referat
Region/zuständiger BLF-Bereich: 
BLF-Bezirksgruppe Oberpfalz
Teilnehmerzahl gesamt: 
20 Teilnehmende

Bayern - Tirol

Veranstaltungstermin: 
Donnerstag, 18. Juni 2009 - 0:00
Referent: 
Prof. Dr. Reinhard Heydenreuter
Veranstalter: 
BLF-Bezirksgruppe Oberbayern

Die wechselvolle und schicksalhafte Beziehung dieser Nachbarregionen wurde den Zuhörern in einem temperamentvollen Vortrag kenntnisreich und humorvoll vorgestellt. Dabei standen die kurzzeitige Herrschaft Bayerns über Tirol in der Napoleonzeit und der Tiroler Aufstand von 1809, der sich gerade zum zweihundertsten Male jährt, im Zentrum der Betrachtung. Nach der bayerischen Besetzung Tirols wurden die althergebrachten Rechte der Tiroler, die bis dahin ausschließlich zur Landesverteidigung eingezogen werden durften und nur minimale Steuern zu entrichten hatten, von der bayerischen Zentralverwaltung des Grafen Montgelas ignoriert und außer Kraft gesetzt. Zudem wurden die religiösen Feiertage und Bräuche hart beschnitten und in der Bayerischen Besatzungsarmee - o Graus! - dienten jetzt sogar Protestanten. Das konnten die konservativen Tiroler, die durch ihre wichtigen Funktionen im alpenquerenden Transportgewerbe über die Wirtshäuser untereinander ungewöhnlich gute Nachrichtenverbindungen hatten, nicht ertragen. Der Aufstand brach los, als man sich von Österreich, das erneut in den Kriegszustand mit Napoleon eingetreten war, Unterstützung erwarten konnte. Diese Unterstützung blieb dann allerdings weitgehend aus. Die Person Andreas Hofer, seine Rolle im Aufstand und sein später sich mehrfach wandelnder Mythos wurden kritisch beleuchtet.

Der Vortrag diente u.a. einer thematischen Vorbereitung des Vereinsausfluges der Bezirksgruppe nach Schloss Ambras.

Art der Veranstaltung: 
Vortrag, Referat
Region/zuständiger BLF-Bereich: 
BLF-Bezirksgruppe Oberbayern
Schlagwort Territorium: 
Teilnehmerzahl gesamt: 
46 Teilnehmende

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