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Mehr als Matrikeln - Personengeschichtliche Quellen im Diözesanarchiv
In kirchlichen Archiven gibt es für Familienforscher neben den Pfarrmatrikeln noch andere Quellengattungen, die zwar nicht so seriell und flächendeckend wie diese sind, jedoch Vertiefungen und Perspektiven bieten können, die von den Matrikeln so nicht zu erwarten sind.
Protokolle und Akten des bischöflichen Ehegerichts
Vor dem kirchlichen Gericht, dem Offizialat oder Konsistorium, wurden die Streitfälle rund um die Ehe ausgetragen wie Ehezuerkennungen, Annullierungen usw. Vom Freisinger Offizialat sind Protokolle von ca. 9000 Prozessen zwischen 1462 und 1526 erhalten. Neben Angaben zu Personen aller Stände liefern sie meistens über die Streitsache detaillierte Beschreibungen, oft unter Beigabe originaler Dokumente. Die Akten zu den Ehegerichtsprozessen der Frühen Neuzeit sind allerdings nur für die Pfarreien erhalten, die früher zum Erzbistum Salzburg gehörten. In anderen Diözesen dürfte die Überlieferungslage günstiger sein.
Mirakelbücher
Die Geschichten der Gebetserhörungen wurden in den sog. Mirakelbüchern aufgezeichnet, die aus vielen Wallfahrtsorten erhalten sind. Sie geben neben Anliegen, Verlöbnis, Votivgaben, Zeugen und Datierung regelmäßig den Namen, Stand und Herkunftsort des Votanten an.
Sittlichkeits-Akten
Diese Akten wurden nach einem erzbischöflichen Beschluss von 1824 beim Ordinariat über ledige Frauen mit mehrfachen unehelichen Geburten angelegt (Zeitraum ca. 1830 bis nach 1890). Sie enthalten Daten zu den Müttern, Vätern (soweit bekannt) und Kindern sowie die Niederschrift über die Vorladung und Verwarnung der Frauen durch den Pfarrer.
Personalakten von Geistlichen und Seminaristen
Das Archiv des Erzbistums verwahrt die Archivbestände der diözesanen Studienanstalten von Traunstein und Freising, die zu einem großen Teil aus personenbezogene Unterlagen von Seminaristen bestehen. Zusätzlich sind mehr als 10.000 Personalakten von Priestern vorhanden.
Patientenakten
Die Krankenakten von kirchlichen Behinderteneinrichtungen (hier das Archiv des Franziskuswerks Schönbrunn bei Dachau) können evtl. über das Schicksal eines Familienangehörigen in der Zeit des NS-Regimes Auskunft geben, wenn er in einer solchen Einrichtung gepflegt worden war. Dabei sind für die Nutzung dieser Akten wie bei den Priesterakten die geltenden Schutzfristen zu beachten.
Nationalsozialistische Verfolgung katholischer Laien
1946 versandten alle bayerischen Ordinariate an den gesamten Klerus Fragebögen, in denen es u.a. um die Verfolgung katholischer Laien während des Nationalsozialismus ging. Die beantworteten Fragebögen sind nach Dekanaten und Seelsorgestellen geordnet. Zusätzlich gibt es ein alphabetisches Register der betroffenen Personen
(Der ausführliche Artikel von Herrn Dr. Götz zum Thema des Vortrags wurde im Forum Heimatforschung, Ziele-Wege-Ergebnisse, 2013, Heft 16, Seite 90-104, veröffentlicht.)
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Mitgliederversammlung Oberbayern 2015
Zu Beginn gab Frau Dr. Eder einen Rückblick auf das Jahr 2014 und dankte allen, die bei den Aktivitäten der Bezirksgruppe mitgeholfen hatten. Herr Dr. Sturm erläuterte den Kassenbericht 2014 und den Haushaltsplan für 2015. Leitung und Kassenwart wurden einstimmig entlastet. Als Rechnungsprüfer für 2015 erklärten sich Herr Füssel und Herr Willmann bereit.
Da Frau Dr. Eder als Leiterin nicht mehr zur Verfügung stand, wurde Herr Müller als ihr Nachfolger und Frau Dr. Eder als seine Stellvertreterin gewählt. Kassenwart wurde Herr Niedermeier und Schriftführerin Frau Dr. Schrezenmaier. Außerdem wurden 20 Delegierte für die im Mai 2015 in Augsburg stattfindende Delegiertenversammlung gewählt.
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1. Weltkrieg - Einzelschicksale von Soldaten aus Schrobenhausen und Umgebung
Die Referentin war leider erkrankt. Frau Probst brachte den gedruckten Vortrag und die Präsentation mit, verbunden mit der Bitte, dass Herr Wegele das Vorlesen des Vortrages übernimmt. Herr Probst übernahm die Bildsteuerung.
Grundlage des Buches von Bernhard Rödig „Schrobenhausen im Ersten Großen Krieg 1914 bis 1918. Leben und Sterben im Ersten Weltkrieg, In der Heimat – An den Fronten.“ war die Erkenntnis, dass es viele Bücher über den 1. Weltkrieg gibt, aber kaum etwas über die Auswirkungen auf die Bevölkerung des Landes, nichts über die Gegend von Schrobenhausen. So begann Bernhard Rödig 2011 mit der Quellenforschung, Zeitzeugen gab es nicht mehr. Die Frage war, wie wirkte sich der Krieg auf das lokale Leben aus, sowohl für die, die im Krieg waren, als auch für die kleinen Leute zu Hause. Eine Quelle war das Ehrenbuch der Schrobenhausener Gefallenen. Pfarrer Michael Thalhofer sammelte Briefe und Dokumente und wertete sie aus. Auch die Zeitungen aus den Kriegsjahren bis in die 50er Jahre wurden von Herrn Rödig bearbeitet. Die Kriegsranglisten und Stammrollen zählen ebenfalls zu den erforschten Quellen. Als Beispiel für die anfängliche Kriegsbegeisterung wurde der Lebenslauf von Christian Knödler vorgestellt, der im 4. Kriegsjahr starb. Ein Bild zeigte Schrobenhausener Kinder, die Krieg spielten. Ein Kapitel des Buches ging auf Einzelschicksale von Soldaten ein. Das Sterbebild von Max Wegele wurde gezeigt und ein Brief von ihm zitiert mit der Schilderung des Schreckens an der Front, Schmerzensschreie der Verwundeten, die nicht versorgt werden können, Gefallene die tagelang nicht bestattet wurden, Kälte, mangelnde Versorgung usw. In den ersten 5 Monaten starben mehr Soldaten als das ganze Jahr 1915. Grund war die veraltete Kriegstaktik.
Der Krieg kostete viel Geld, daher wurden Kriegsanleihen ausgegeben, versprochen wurden 5 % Zins, alles sollte nach dem Sieg zurückgezahlt werden – daraus wurde nichts. Gold sollte abgegeben werden, ersatzweise gab es z. B. Eheringe aus Eisen. Auch die Glocken wurden eingezogen. Ein Kapitel des Buches befasste sich mit dem Essen – dem schwer verdaulichen Kriegsbrot, Pferderübe als Ersatz für Kartoffeln, Einkaufen mit Marken, Rüben wurden zu Kaffee verarbeitet, Rezepte für Kartoffeltorte usw. In der Tabakfabrik arbeiteten Kinder, der Tabak wurde bis zu 90 % mit Birkenblättern gestreckt – trotzdem wurde Tabaksteuer fällig.
Briefe gewährten Einblicke in das Leben an der Front. Von einer 3.000 Mann starken Truppe waren nach kurzer Zeit nur noch 200 Mann am Leben. Bald wurden die Briefe zensiert um die Moral nicht noch weiter zu senken. Trotzdem gab es Schilderungen vom ständigen Beschuss (10.000 Einschläge pro Stunde in einem Bereich von 5x15 km – unvorstellbar diese Materialschlacht), Tote und Verwundete in den Schützengräben und dazwischen kampierten die Soldaten. Die psychische Belastung war unmenschlich, viele bekamen die Zitterkrankheit, wurden nicht ernst genommen und mit Stromschlägen und Eiswasser therapiert. Bilder zeigten Massengräber, einen Friedhof und das Ergebnis der Rattenjagd einer Nacht, aufgehängte Ratten um das Lagerfeuer. In der Heimat wurden Lazarette eröffnet, um die Verwundeten zu pflegen. Im Lazarett Schrobenhausen zählte man 995 Verletzte, die dort versorgt wurden.
Das Kapitel Geistliche geht auf die katholischen, evangelischen und jüdischen Geistlichen ein, die neben den Feldmessen vor allem auf den Verbandsplätzen und bei den Gefallenen im Einsatz waren. Die anfängliche Begeisterung (es meldeten sich 6 mal so viele Geistliche, wie gebraucht wurden) für den Krieg ließ schnell nach.
Der Gaskrieg forderte 80.000 Tote und 1 Million Vergiftete. 1915 wurde mit Chlorgas begonnen, weiter ging es mit Blau-, Grün- und Gelbkreuz (Senfgas), das nicht nur über die Atemwege, sondern auch über die Haut zu schwerwiegenden Vergiftungen führte.
Einige Bilder erläuterten die Waffentechnik, von Flugzeugen über Maschinengewehren bis zu den Panzern (englisch Tank genannt – den die Engländer als Erste einsetzten) reichte das Spektrum.
Das Kriegsende bedeutete auch das Ende der Monarchie, aber nicht das Ende der Schrecken. Viele Kriegsgefangenen starben in der Gefangenschaft oder auf dem Heimweg. 91 % der gefangenen Soldaten kamen zurück, Ausnahme: aus dem Osten überlebten nur 60 Prozent. Es gab Wiedersehensfeste auch noch 1919. Die Bauern traf in diesen Jahren das Schicksal der Maul- und Klauenseuche und das Vieh starb dahin – die Not wurde immer größer.
Zuletzt kamen die Sterbebilder, unzählige Schicksale festgehalten auf Papier, mal mehr Information über die Umstände des Todes, mal gar nichts.
2014 jährte sich der Kriegsbeginn und in vielen Gemeinden gab es Ausstellungen. Dieses Buch bietet einen Einblick in das Leben der Bevölkerung, der Soldaten und der Zeit nach dem Krieg. Es folgte eine rege Diskussion zu diesem Thema, das nicht nur den 1. sondern auch den 2. Weltkrieg einschloss.
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Mitgliederversammlung Oberpfalz 2015
Bei der Mitgliederversammlung stehen die üblichen vorgeschriebenen Formalien an. Herr Dr. Vogt, der bereits angekündigt hatte, sich aus beruflichen Gründen aus der Bezirksgruppenleitung zurückzuziehen, wird von Herrn Binder im Amt des Bezirksgruppenleiters abgelöst. Herr Hennig wird zum neuen Schriftführer gewählt. Herr Mages und Frau Zisler werden in ihren Ämtern als Stellvertretender Vorsitzender bzw. Kassenwartin bestätigt. Außerdem wurden die Delegierten für die Delegiertenversammlung am 09.05.2015 in Augsburg gewählt.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird noch eifrig über neue Forschungsergebnisse diskutiert
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Der genealogische Nachlass – Mit System gegen den Altpapiercontainer
(Die nachstehenden Ausführungen sind durch Diskussionen in der AG-Nachlass, die am 27.04.2013 auf der Ideenwerkstatt der DAGV begründet wurde, entstanden. Sie sind weder vollständig noch als eindeutige Richtschnur gedacht. Sie sollen Anregungen zum weiteren Denken geben.)
Der Nachlass eines Genealogen ist wichtig: Er hat Wissen gesammelt, das der Nachwelt – oder auch schon der Umwelt der Zeitgenossen – erhalten bleiben muss, damit sie weiter forschen können, um das Wissen der Allgemeinheit zu mehren.
Eine Umfrage der Zeitschrift Computergenealogie von 2011 und 2014 zeigt, dass etwa 70 % der forschenden Genealogen keinerlei Vorbereitungen bezüglich ihres Nachlasses getroffen haben. Da droht viel Wissen zu verschwinden. Auch in der ARD-Sendung „Wer hat Recht?“ am 22. September 2014 wurde berichtet, dass etwa 75 % der Deutschen noch kein Testament haben.
Für den Genealogen und seinen genealogischen Nachlass gibt es vorab drei Möglichkeiten:
- Der Forscher will seinen Nachlass gar nicht weiter geben.
- Der Forscher hat einen Nachfolger in der Familie.
- Der Forscher hat keinen Nachfolger im Familien- oder Freundeskreis. Dann sollte er ein Archiv, einen Verein suchen, dem er seine Schätze anvertrauen kann.
Dieser Vortrag will hierfür eine Hilfe sein.
Der Nachlass eines Familienforschers kann in drei Gruppen eingeteilt werden:
- Memorablia: Erbstücke aus der Familie: Sie gehören in ein Familienarchiv
- Genealogica auf Papier
- Genealogica in elektronischer Form
Genealogica auf Papier
Die genealogischen Unterlagen eines Forschers sind leider häufig einer Ordnung unterworfen, die nur der Forscher selbst kennt. Der Forscher muss sie so ordnen, dass auch andere damit arbeiten können. Er muss Vorarbeit leisten. Vereine und Archive kein Personal, einen ungeordneten Nachlass aufzubereiten.
Diese Vorarbeit besteht aus vier grundsätzlichen Schritten.
- Er muss allen, auch seinen Erben, mitteilen, was mit seinem Nachlass geschehen soll.
- Er muss eine nachvollziehbare Ordnung schaffen und dokumentieren.
- Er muss eine Verfügung treffen, was mit dem Nachlass geschehen soll (z. B. mit einem Archiv/Verein/Institut einen Vertrag schließen).
- Er muss die genealogische Datei (Genealogica in elektronischer Form) sichern und mit der Programm-CD weiter geben.
Um Ordnung zu schaffen, sollte er/sie ein eigenes ‚Archiv’ erstellen:
Dazu gehört als erstes eine Übersicht, in der verzeichnet ist, wo in der Ordnung (dem Privatarchiv) was zu finden ist = ein Findbuch.
Für das Sortieren des ‚Archivs’ gibt es viele Möglichkeiten. Hier sollen drei Methoden beispielhaft genannt werden:
- Chronologisch: Jede Information (Kopie/Urkunde/Brief) erhält beim Eingang eine fortlaufende Nummer, unter der sie in Ordnern abgelegt wird. In einer Excel-Tabelle werden die wichtigen Informationen in Spalten notiert, weil diese Tabelle schnell und effektiv durchsuchbar ist.
- Namensregister: Für jeden Familiennamen wird ein Register in einem Ordner angelegt, in das alle Informationen zu der Familie abgelegt werden. Bei großen Familien können Unterregister eingerichtet werden.
- Hängeregister/Tüten-Methode: Für jede Familie wird eine Hängeregistertasche oder ein DIN A 4 Umschlag erstellt, in die die Informationen (ohne Systematik) gelegt werden. Diese Methode eignet sich eher für kleine Familien.
Kopien von Unterlagen können/sollten vernichtet werden: Sie sind meist von dem Besitzer des Originals (z.B. Archiv) „zum persönlichen Gebrauch“ überlassen worden. Es reicht, wenn die Quelle zum Original angegeben ist.
Ahnenlisten, Ahnentafeln, Nachkommentafeln sollten, wenn sie von anderen Forschern stammen, mit Quellenangabe beschriftet und dem Archiv übergeben werden
Bücher, (vollständige) Zeitschriften, eigene und fremde familiengeschichtliche Manuskripte oder Entwürfe, Abhandlungen zur Familiengeschichten, OFB o. ä. sind Literatur. Sie können so, wie sie sind, dem Archiv/Verein übergeben werden.
Informationen in Form von Karteikarten oder Notizzetteln können kopiert (gescannt) und elektronisch gespeichert werden, was Platz spart. Oft steht in ihnen mehr Information als in die genealogische Datei übernommen wurde. Sie können bei fraglichen Stellen und bei später entdeckten Fehlern zu Rate gezogen werden.
Photos ohne Beschriftung sind wertlos, wenn keiner die Personen mehr kennt. Sie sollten deshalb auf der Rückseite mit weichem Bleistift, der sich nicht durchdrückt, beschriftet werden. Sie können zusätzlich als Scan in das Genealogieprogramm eingebunden werden.
Eigene Websites können/müssen umgemeldet werden, sonst sollte der Nachlassgeber festlegen, wer sich darum kümmern soll oder ob die Seite gelöscht werden kann. Passwörter und andere Zugangsdaten müssen vermerkt und weiter gegeben werden. Wenn in der Familie kein Nachfolger ist, kann ein Verein die Patenschaft übernehmen.
Für die Übergabe eines Nachlasses muss der Nachlassgeber eine Verfügung treffen, was mit dem Nachlass nach seinem Tod zu geschehen hat.
Er kann aber auch schon zu Lebzeiten einen Vertrag (eine Übergabevereinbarung) mit einem Archiv/Institut/Verein schließen, in dem klar beschrieben wird, dass das Archiv/der Verein nach seinem Tod das ausschließliche und vollständige Verwertungsrecht hat. Jedes Archiv hat einen Mustervertrag.
Eine Variante ist der Depositalvertrag. Damit übergibt der Eigentümer dem Archiv ausdrücklich unter Eigentumsvorbehalt (auch für die Erben) Unterlagen, die nach entsprechender Bewertungsentscheidung als Archivgut bleibenden Wert haben.
Genealogica in elektronischer Form
Da gibt es drei Möglichkeiten:
- A: Die Daten sind auf einer eigenen Homepage. Diese kann mit den Zugangsdaten an einen Verein/Archiv übergeben werden. Es muss aber geklärt werden, ob der Verein/das Archiv alle Rechte und Pflichten übernehmen will.
- B: Reine Standesamtsdaten in Ahnenschläuchen in (aus) einem PC-Programm.
- C. Erweitere Darstellung in einem PC-Programm mit Anhängen wie Bilder, Dokumente, Photokopien und/oder Verknüpfungen ins WWW.
Da tritt nun das Problem des sog. „Datenklau“ auf, das immer wieder durch die Genealogie geistert. Das Wort ist ein falscher Ausdruck. Besser sollte es als Zitate ohne Quellenangabe bezeichnet werden, was sogar für Bundesminister zum Stolperstein werden kann. Quellenangaben sind selbstverständlich: „Genealogie ohne Quellen ist Mythologie“.
Allen Möglichkeiten gemeinsam ist, dass der Datenschutz unbedingt beachtet werden muss: Für die genealogischen Informationen über Lebende muss das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachtet werden. Für die Datensammlung im privaten, familiären Bereich toleriert das BDSG das Notieren der genealogischen Daten. Wird die Datei aber an ein öffentliches oder Vereins-Archiv übergeben, muss von jeder einzelnen der lebenden Personen eine schriftliche Genehmigung zu Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten vorliegen (§ 4 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Auch gilt: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Wenn aber einer der Betroffenen Anzeige erstattet, kann eine solche Ordnungswidrigkeit teuer werden.
Es gibt Genealogieprogramme, die beim Ausdruck (auch auf einer Homepage) die Daten Lebender nicht anzeigen. Aber sie sind in der Datei vorhanden. Solche Datensätze dürfen nach dem BDSG nicht an Dritte (außerhalb der Familie) weiter gegeben werden.
Es gibt Genealogieprogramme, die Daten Lebender gar nicht exportieren. Dann sind zwar die Daten nicht vollständig, aber sie geben den status quo zum Zeitpunkt des Exports an. Auch der kann für nachfolgende Genealogen wichtig sein. Die Datei kann ja im Laufe der Zeit ergänzt werden.
Für die Aufbewahrung von elektronischen Dateien (GEDCOMs) bieten sich verschiedene Systeme an.
Internationale Datenbanken. (FamilySearch, Ancestry, Rootsweb, MyHeritage (mit Geni)) Sie bieten den Vorteil, dass die Daten international einsehbar sind und vom Betreiber wohl bei Systemwechseln übernommen oder transponiert/migriert werden. Die Adresse des Einsenders wird nicht gezeigt.
Ein Nachteil dieser Datenbanken ist, dass man die Daten nicht mehr zurückholen kann und teilweise für das Betrachten oder Ergänzen zahlen muss.
Eine gewisse Sonderstellung nimmt Geneanet ein. Es ist eine Datenbank französischen Ursprungs, in der auch Tafeln mit Vorfahren und Nachkommen angezeigt werden. Quellen und Bilder, Texte Urkunden können als Anhänge zu Datei gespeichert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Datei kann vom Einsender gelöscht werden. Die Adresse des Einsenders wird gezeigt.
Deutsche Lösungen sind GEDBAS und FoKo: GEDBAS, das Genealogische Datenbank System, das vom Verein für ComputerGenealogie erschaffen hat. Auch hier ist wohl sicher gestellt, dass die Daten bei einem Systemwechsel umgestellt werden. Datensätze können eingestellt und wieder entfernt werden. Die Datenbank erlaubt es neuerdings, Quellen anzugeben, was aber bisher ebenfalls nur selten genutzt wird. Ahnentafeln, Nachkommentafeln oder Generationsfolgen werden nicht angezeigt, Bilder, Scans, PDFs werden nicht gespeichert.Die Adresse des Einsenders wird gezeigt.
FoKo (Forscherkontakte) wurde von der DAGV ins Leben gerufen. Hier werden Namen und Orte gezeigt, in denen der Einsender geforscht hat. Die Weitergabe von weiteren Details ist dem privaten Kontakt zwischen Suchendem und Einsender überlassen.
Regionale Möglichkeiten in den Vereinen sind zu zahlreich, um sie hier aufzulisten.
Eine weitere Möglichkeit scheint das Programm TNG zu bieten. In dieser Datenbank können mehrere (Grenze nach oben unbekannt) Stammbäume parallel eingegeben werden. Über Namensgleichheiten im alphabetischen Verzeichnis, kann man auf identische Personen schließen und damit von einem Stammbaum, von einer Familie zur nächsten springen. Das Programm zeigt wahlweise Vorfahren oder Nachkommen bis zu 8 bzw. 12 Generationen als Kastendiagramme oder als Text an. Informationen über die Person enthalten auch Beruf, Besitz, Ehepartner, Kinder, Quellen.
Zusammenfassung
Der Nachlassgeber sollte folgende Punkte beachten:
- Er sollte nachvollziehbare Ordnung schaffen (eigenes Archiv, von Anbeginn an).
- Er muss Quellen benennen.
- Er muss das Urheberrecht beachten.
- Er muss einen Vertrag (Schenkung oder Depositalvertrag) mit dem Archiv schließen.
- Er soll sich für eine Form der Archivierung seiner GEDCOM entscheiden.
- Was publiziert ist, muss nicht nachgelassen werden.
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